Beschwerderegelung

Es kann vorkommen, dass Schüler oder Eltern mit einem Bereich des Schullebens nicht zufrieden sind.

Das kann das Verhalten einer Lehrperson oder Schulklasse, eine schulische Regel, ein unterrichtlicher Aspekt o. a. sein. In einem solchen Fall wenden Sie oder Ihr Kind sich bitte direkt an den Lehrer, um den oder um dessen Unterricht/Unterrichtsklasse es geht. Wenn das gemeinsame Gespräch nicht ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Ergebnis bringt, wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer. Er berät dann oder verweist, je nach Thema, ggf. an den Beratungslehrer oder die Schulleitung.

Sie können die Beschwerderegelung der ERS auch auf der Schulhomepage nachlesen. (Siehe Links)